Schadenersatz und Gewährleistung
Es schadet nie, rechtlich bestmöglich abgesichert zu sein
Egal ob Waren, Dienstleistungen oder Rechte. Wenn das Geleistete nicht der vertraglichen Vereinbarung bzw. der rechtmäßigen Erwartungshaltung entspricht, stehen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche im Raum. Oftmals braucht es nicht einmal einen Vertrag, um mit Haftungsansprüchen konfrontiert zu sein, z.B. bei einem Unfall oder einer Straftat.
NESSLER unterstützt Sie in sämtlichen Fragen des Schadenersatzrechts, des Gewährleistungsrechts. Dies umfasst u.a.
- Gestaltung und Prüfung haftungseinschränkender Klauseln in Ihren Verträgen (siehe auch Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Vertragsstreitigkeiten);
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtum;
- Außergerichtliche Streitbeilegung und Vertretung in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren (siehe auch Prozessführung und Mediation)
- und vieles mehr
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